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   RG, 17.04.1939 - IV 210/38   

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RG, 17.04.1939 - IV 210/38 (https://dejure.org/1939,621)
RG, Entscheidung vom 17.04.1939 - IV 210/38 (https://dejure.org/1939,621)
RG, Entscheidung vom 17. April 1939 - IV 210/38 (https://dejure.org/1939,621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann die Entscheidung eines Oberlandesgerichts, durch die einer Partei das Armenrecht versagt worden ist, unter dem Gesichtspunkte der Versagung des rechtlichen Gehörs einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterzogen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 160, 157
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75

    Rechtliches Gehör - Beiordnung eines Anwalts - Armenrecht

    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, daß die Versagung des Armenrechts und die damit verbundene Ablehnung, der Partei einen Rechtsanwalt beizuordnen, auch in Rechtsstreitigkeiten, in denen - wie hier vor dem Verwaltungsgerichtshof (§ 67 Abs. 2 VwGO) - kein Anwaltszwang besteht, zur Verletzung des letztlich in Art. 103 Abs. 1 GG verankerten Anspruchs auf rechtliches Gehör führen kann (Beschluß vom 26. Juli 1974 - BVerwG V C 21.73 - [Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 11]; ferner das für den Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 26. August 1976 - BVerwG V C 46.75 - für Verfahren mit Vertretungszwang BVerfGE 7, 53; BGH LM § 548 ZPO Nr. 2; RGZ 160, 157).

    Sie gilt nicht für die Prüfung, welche Folgerungen sich aus der Verfahrenslage ergeben, die das Berufungsgericht durch die unanfechtbare Entscheidung geschaffen hat (BGH LM § 548 ZPO Nr. 2; RGZ 160, 157 [160]).

  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Anerkennung als

    Im Urteil vom 17. April 1939 (RGZ 160, 157 [160]) hat das Reichsgericht darauf abgestellt, daß der Partei durch die Ablehnung der Vertagung nicht die Möglichkeit eines "zweckentsprechenden und erschöpfenden" Sachvortrages genommen werden dürfe.
  • BGH, 17.09.1953 - I ZR 139/52

    Rechtsmittel

    So kann die Verweigerung des Armenrechts durch ein Oberlandesgericht im Revisionsverfahren unter dem Gesichtspunkt der Versagung des rechtlichen Gehörs nachgeprüft werden (RGZ 160, 157).

    Dadurch ist der sich aus dem Verhändlungsgrundsatz ergebende Grundsatz der Gewährung erschöpfenden rechtlichen Gehörs verletzt, der insbesondere in den §§ 136, 139, 141, 337 ZPO zum Ausdruck gelangt ist (vgl. RGZ 160, 157 [160 ff]).

  • BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61

    Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrages

    Der Rüge, daß in der Ablehnung der beantragten Vertagung der Verfahrensmangel einer Verletzung der Aufklärungspflicht liege, steht zwar nicht entgegen, daß diese Ablehnung nach § 227 Abs. 2 Satz 2 ZPO in Verbindung mit § 173 VwGO unanfechtbar ist (vgl. RGZ 160, 157 [160]; BVerwGE 13, 141 [144, 145]).
  • BGH, 02.03.1988 - IVa ZR 316/86

    Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtsanwendungsgleichheit durch das erkennende

    Schon das Reichsgericht hat aber in einem mit dem vorliegenden vergleichbaren Fall anerkannt, daß die Folgerungen, die der Berufungsrichter aus der durch seine Vorentscheidung geschaffenen Prozeßlage für seine Endentscheidung zieht, vom Revisionsgericht nachzuprüfen sind (RGZ 160, 157, 160).
  • BFH, 30.09.1986 - VIII B 60/85

    Beschwerde gegen einen Beschluss bei schwerwiegenden Verfahrensfehlern

    Insbesondere steht die Unanfechtbarkeit einer dem Endurteil vorausgegangenen Entscheidung der Vorinstanz der Nachprüfung des finanzgerichtlichen Urteils unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht entgegen (Urteil des Reichsgerichts vom 17. April 1939 IV 210/38, RGZ 160, 157, Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. September 1953 I ZR 139/52, Lindenmaier/Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 548 ZPO Nr. 2).
  • BSG, 17.09.1980 - 9 RV 41/79
    Gleichwohl könnte eine durch sie entstandene Folge, die sich in dem mit der Revision anfechtbaren Urteil auswirkt, zB als Verfahrensfehler der unzureichenden Sachaufklärung, durch das Revisionsgericht zu kontrollieren sein (RGZ 160, 157, 160f; BGH LM Nr. 2 zu 5 548 ZPO; BVerwG Sammlung Buchholz 448.0 5 21 WehrpflG Nr. 11; Stein/Jonas/Grunsky, Kommentar zur ZPO, 20. Auflage 1977, 5 548, RdNr 2; Friederichs aaO).
  • BGH, 29.10.1953 - IV ZR 96/53

    Rechtsmittel

    Dass die Versagung des rechtlichen Gehörs einen Revisionsgrund darstellt, ist bereits vom Reichsgericht angenommen worden (vgl. RGZ 81, 321 [324]; 160, 157 [162]); nachdem jetzt der Anspruch auf rechtliches Gehör durch die Verfassung garantiert ist (vgl. Art. 103 Abs. 2 GrundG), bedarf dies keiner näheren Ausführung.
  • BGH, 10.02.1966 - VII ZR 118/64

    Klage auf Vergütung der Errichtung eines Wohnhauses - Ablehnung eines

    Es mag sein, daß trotz der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Ablehnung geltend gemacht werden kann, das Berufungsgericht habe in diesem Zusammenhang das rechtliche Gehör nicht hinreichend gewährt (RGZ 81, 321, 324; 83, 1, 3; 160, 157, 160).
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